Alte Klassen darin enthaltene Neue Klassen
Stand: 07.05.2002
1
A,A1,M,L
1a
A+,A1,M,L
1b
A1,M,L
2
B,BE,C1,C1E,C,CE,M,L,T
3
B,BE,C1,C1E,M,L++
4
M,L
5
L
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+) Wenn die Fahrerlaubnis vor weniger als zwei Jahren erteilt wurde oder der Fahrer jünger als 25 Jahre ist, ist die Klasse A beschränkt auf Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (Stufenführerschein). Wer älter als 25 ist, muß aber dennoch seine Ausbildung und Fahrprüfung auf einem Motorrad mit mindestens 44 kW absolviert haben.
++) Sofern die Führerscheinklasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt wurde, erhält der Inhaber zusätzlich die Fahrerlaubnisklasse A1. Auf Antrag wird bei einer Umstellung auch die Klasse CE mit Beschränkung auf bisher in Klasse 3 fallende Züge zugeteilt.