Oltimer mit H-Kennzeichen |
Das Historische Kennzeichen können Fahrzeuge seit dem 01.07.1997 erhalten, die älter als 30 Jahre sind. Das Fahrzeug unterliegt allen Bestimmungen wie bei einer normalen Zulassung. Sie zahlen aber lediglich ca. 192 Euro pro Jahr an Steuern, für Motorräder ca. 92 Euro. |
Achtung so einfach ist das doch nicht. Voraussetzung für die Zuteilung des Kennzeichens ist, dass der Tag der Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt. |
Zudem muss der TÜV in einem Gutachten nach § 21c StVZO den Originalzustand des Fahrzeuges feststellen und bestätigen. |
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