Gegenüberstellung der Fahrerlaubnisklassen

 

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1

Leistungsunbeschränkte Krafträder

A

Leistungsunbeschränkte Krafträder

1a

Krafträder bis 25 KW, nicht mehr als 0,16 KW/kg. Erwerb der Klasse 1 nur möglich nach mindestens zweijährigem Besitz der Klasse 1a und ausreichender Fahrpraxis (mindestens 4000 km)

 

Berechtigung zum Führen leistungsunbeschränkter Krafträder  erst nach mindestens zwei Jahren Fahrerfahrung auf Krafträdern bis 25 KW, nicht mehr als 0,16 KW/kg Direkteinstieg in die unbeschränkte Klasse A ab 25 Jahren möglich

1b

Krafträder bis 125 qcm bis 11 KW für 16-17jährige  80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

A1

Krafträder bis 125 qcm bis 11 KW für 16-17jährige  80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

2

Kfz über 7500 kg Züge mit mehr als drei Achsen

C

Kfz über 3500 kg mit Anhänger bis 750 kg

CE

Kfz über 3500 kg mit Anhänger über 750 kg

3

Kfz bis 7500 kg Züge mit nicht mehr als 3 Achsen ( d.h. es kann ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden. Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander  gelten als eine Achse )

B

Kraftfahrzeuge bis 3500 kg mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse  des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3500 kg  nicht überschreiten

BE

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger die nicht in die Klasse B fällt

C1

Kfz zwischen 3500 kg und 7500 kg mit Anhänger bis 750 kg

C1E

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zul. Gesamtmasse der Kombination 12 000 kg nicht überschreiten

2,3

je nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs + Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen

D

Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Plätzen

DE

Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhänger über 750 kg

D1

Kraftomnibusse mit mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen

D1E

Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhänger  über 750 kg sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg nicht überschreiten. Der Anhänger darf nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.

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